Registrierung für den Mini-One-Stop-Shop möglich
Seit dem 1. Oktober ist beim Bundeszentralamt für Steuern die Registrierung für die Teilnahme am Mini-One-Stop-Shop ab dem 1. Januar 2015 möglich.
Seit dem 1. Oktober 2014 können deutsche Unternehmen beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Teilnahme am Mini-One-Stop-Shop für die Umsatzsteuer auf elektronische Dienstleistungen beantragen. Ab dem 1. Januar 2015 unterliegen elektronische Dienstleistungen an private Kunden im Wohnsitzstaat des Kunden der Umsatzsteuer. Registrierte Unternehmen können über das BZSt Online-Portal die in den übrigen EU-Staaten ausgeführten Umsätze, die unter die Neuregelung fallen, zentral beim BZSt erklären und die Steuer insgesamt entrichten.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Neue Homeoffice-Regelung für Grenzpendler
- Geldgeschenk zu Ostern kann schenkungsteuerpflichtig sein
- Regelungen zum ermäßigten Steuersatz in der Gastronomie ab 2026
- Anmietung eines Stellplatzes im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
- Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Energiepreispauschale
- Neues Programm zur Förderung von Elektro- und Hybridfahrzeugen
- Sachbezugswerte für 2026
- Höhere Grundsteuer für Gewerbe in Nordrhein-Westfalen rechtswidrig
- Ermäßigte Besteuerung für Urlaubsabgeltung
- Bundesrat winkt zahlreiche Gesetze durch