Zinssatz für Steuernachzahlungen ist bis 2011 verfassungsgemäß
Der Bundesfinanzhof hält den gesetzlich festgeschriebenen Zinssatz von 6,0 % für Steuernachzahlungen zumindest bis 2011 für akzeptabel.
Nach der Abgabenordnung sind für Steuernachzahlungen und Stundungen jeden Monat 0,5 % Zinsen zu zahlen, insgesamt also 6,0 % pro Jahr. Zumindest für den Zeitraum bis März 2011 hält der Bundesfinanzhof diesen Zinssatz für angemessen und will daher nicht die Frage nach einer möglicherweise verfassungswidrigen Höhe dem Bundesverfassungsgericht vorlegen. Die Richter weisen in ihrem Urteil darauf hin, dass sich die Zinsen mittlerweile dauerhaft auf relativ niedrigem Niveau stabilisiert haben, was den Gesetzgeber zu einer Änderung veranlassen könnte. Aber im Streitfall ging es nur um eine Verzinsung bis März 2011, und da sei der Zinssatz auch im Hinblick auf den marktüblichen Darlehenszinssatz vertretbar.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Neue Homeoffice-Regelung für Grenzpendler
- Geldgeschenk zu Ostern kann schenkungsteuerpflichtig sein
- Regelungen zum ermäßigten Steuersatz in der Gastronomie ab 2026
- Anmietung eines Stellplatzes im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
- Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Energiepreispauschale
- Neues Programm zur Förderung von Elektro- und Hybridfahrzeugen
- Sachbezugswerte für 2026
- Höhere Grundsteuer für Gewerbe in Nordrhein-Westfalen rechtswidrig
- Ermäßigte Besteuerung für Urlaubsabgeltung
- Bundesrat winkt zahlreiche Gesetze durch