Selbstbehalt bei der Krankenversicherung nicht abziehbar
Der Selbstbehalt bei einer privaten Krankenversicherung ist nicht als nachgelagerter Versicherungsbeitrag abziehbar, sondern allenfalls als außergewöhnliche Belastung.
Eine private Krankenversicherung mit einem Selbstbehalt mag bei den Beiträgen günstiger sein, in der Steuererklärung ist sie es aber nicht unbedingt. Das Finanzgericht Niedersachsen will den Selbstbehalt nur als Krankheitskosten anerkennen, die als außergewöhnliche Belastung abziehbar sind, soweit sie die zumutbare Eigenbelastung übersteigen. Der Kläger dagegen hatte geltend gemacht, der Selbstbehalt in Form einer Kürzung der beim Versicherungsträger eingereichten Aufwendungen sei ein nachgelagerter Krankenversicherungsbeitrag. Beiträge sind aber laut dem Gericht nur solche Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Erlangung des Versicherungsschutzes stehen und damit letztlich der Vorsorge dienen. Das sei bei einem Selbstbehalt nicht der Fall.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Frist für Antrag auf eine Verlustbescheinigung läuft ab
- Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos soll verlängert werden
- Mindestlohn und Minijobgrenze steigen 2026
- Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025
- Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen ab 2025
- Verlustrücktrag auch nach schädlichem Beteiligungserwerb möglich
- Wechsel zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung
- Aktivrentengesetz in Vorbereitung
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv