Grundsteuererlass bei Zwischenmietverhältnis
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich mit der Möglichkeit eines Grundsteuererlasses bei einem Zwischenmietverhältnis befasst und im Streitfall negativ entschieden.
Ein Unternehmen hatte seine Immobilie an ein anderes Unternehmen aus der gleichen Unternehmensgruppe vermietet, das die Immobilie wiederum am freien Markt vermietet hatte. Nachdem der Endmieter in die Insolvenz ging, beantragten die Unternehmen gemeinsam einen teilweisen Grundsteuererlass, sind jetzt aber beim Bundesverwaltungsgericht mit ihrem Ansinnen gescheitert. Das Gericht stellte nämlich fest, dass der Anspruch auf Grundsteuererlass allein dem Steuerschuldner zusteht, sodass es auch nur auf dessen Begründung und Verantwortung der Ertragsminderung ankommt. Wenn der Steuerschuldner aber die Immobilie an einen gewerblichen Zwischenmieter mit einer festen Vertragslaufzeit zu einem nicht marktgerechten Mietzins, ohne Kündigungsmöglichkeit und ohne etwaige Beteiligung an höheren Einnahmen des Zwischenvermieters vermietet, hat er die Ertragsminderung zu vertreten und damit keinen Anspruch auf einen Steuererlass.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Pläne für eine große Rentenreform
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
- Einführung einer Kassenpflicht und weitere Änderungen
- Erweiterte Kürzung entfällt bei Grundstücksverkauf vor Liquidation
- Vom Erblasser nicht bewohnte Immobilie ist kein Familienheim
- Einführung der Frühstartrente