Regierungsentwurf zur neuen strafbefreienden Selbstanzeige
Im Regierungsentwurf für die Verschärfung der Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige wurde die vorgesehene Änderung der strafrechtlichen Verjährung überarbeitet.
Aus dem Referentenentwurf zur Verschärfung der Rechtslage bei der strafbefreienden Selbstanzeige ist mittlerweile ein Regierungsentwurf geworden. Nur in einem Punkt wurde Gesetzentwurf dabei wesentlich geändert: Die Verlängerung der strafrechtlichen Verjährungsfrist auf grundsätzlich zehn Jahre ist nun wieder gestrichen worden. Allerdings hat die Änderung eher akademischen Charakter, denn stattdessen wird nun eine zehnjährige Berichtigungspflicht für die Straffreiheit festgeschrieben. In der Praxis ändert sich also nichts Wesentliches, auch wenn die Fristen etwas unterschiedlich berechnet werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
- Frist für Antrag auf eine Verlustbescheinigung läuft ab
- Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos soll verlängert werden
- Mindestlohn und Minijobgrenze steigen 2026
- Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025
- Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen ab 2025
- Verlustrücktrag auch nach schädlichem Beteiligungserwerb möglich
- Wechsel zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung
- Aktivrentengesetz in Vorbereitung
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung