Hersteller haftet für Steuerausfall durch manipulierbare Kassen
Für hinterzogene Steuern haftet neben dem Steuersünder selbst auch der Hersteller von manipulierbaren Kassensystemen.
Für hinterzogene Steuern haftet nicht nur der Steuersünder selbst, sondern auch andere Personen, die Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet haben. Mit dieser Begründung hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz den Geschäftsführer einer Firma, die Kassensysteme nebst Manipulationssoftware herstellt und vertreibt, in die Haftung genommen, nachdem einer seiner Kunden wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden war.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Frist für Anzeigepflicht bei Änderungen am Grundbesitz
- Vorübergehende Senkung der Energiesteuer
- Rückstellungsbildung für ein Vorruhestandsmodell
- Richtiger Umsatzsteuersatz ist manchmal ein Ratespiel
- Höhere Krankenversicherungsbeiträge für gesetzlich Versicherte
- Senkung der Luftverkehrsteuer ab Juli 2026
- Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften