Anrechnung spanischer Quellensteuer auf die Abgeltungsteuer
Wegen einer Änderung der spanischen Gesetzeslage ist die Quellensteuer auf spanische Dividenden ab dem 1. Januar 2015 auf die Abgeltungsteuer anrechenbar.
Spanien hat die Sonderregelung zur vollständigen Erstattung von Quellensteuer zum 1. Januar 2015 aufgehoben. Ab diesem Zeitpunkt kann daher die auf spanische Dividenden entfallende Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen
- Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Zinssatzregelung im Bewertungsrecht ist verfassungskonform
- Irank-Krieg lässt Steueraufkommen einbrechen
- Erster Entwurf für das Jahressteuergesetz 2026
- Steuerfreie Entlastungsprämie ist gescheitert
- Förderung für private Elektrofahrzeuge ist gestartet
- Nutzung eines Privatwagens trotz Dienstwagens
- Reinvestitionsrücklage bei Schwesterpersonengesellschaften
- Getrennte Aufzeichnung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer