Zurechnung eines geleasten Pkw beim Arbeitnehmer
In bestimmten Fällen ist ein geleaster Pkw dem Arbeitnehmer als wirtschaftlichem Eigentümer zuzurechnen, womit keine 1 %-Regelung oder Fahrtenbuchmethode zur Anwendung kommt.
Wenn der Arbeitnehmer wie ein wirtschaftlicher Eigentümer oder Leasingnehmer über seinen Dienstwagen verfügen kann, liegt keine Dienstwagenüberlassung vor, für die die 1 %-Regelung oder die Fahrtenbuchmethode anzuwenden wäre. Stattdessen ist der geldwerte Vorteil nach den allgemeinen steuerlichen Grundsätzen zu bewerten wie sie auch für die Erfassung von Rabatten gelten. Einen solchen Fall sieht der Bundesfinanzhof beispielsweise, wenn der Arbeitgeber Leasingnehmer ist und den Dienstwagen seinem Arbeitnehmer im Rahmen eines Unterleasingverhältnisses überlässt.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage