Abzinsung eines unverzinslichen Darlehens an den Ehegatten
Ein unverzinsliches Darlehen eines Angehörigen für betriebliche Verbindlichkeiten ist notwendiges Betriebsvermögen und damit in der Bilanz abzuzinsen.
Ein zinsloses Darlehen des Ehegatten zur Tilgung betrieblicher Verbindlichkeiten muss in der Bilanz passiviert und abgezinst werden. Je nach Laufzeit des Darlehens kann damit am Anfang ein erheblicher Abzinsungsgewinn entstehen. Diese Auffassung des Finanzamts hat das Finanzgericht München bestätigt, weil es ein zinsloses Darlehen zur Tilgung betrieblicher Schulden für notwendiges Betriebsvermögen hält. Damit ist das Darlehen zu bilanzieren, und aufgrund der steuerlichen Vorgaben für zinslose Darlehen auch abzuzinsen. Der Unternehmer hat allerdings Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Frist für Anzeigepflicht bei Änderungen am Grundbesitz
- Vorübergehende Senkung der Energiesteuer
- Rückstellungsbildung für ein Vorruhestandsmodell
- Richtiger Umsatzsteuersatz ist manchmal ein Ratespiel
- Höhere Krankenversicherungsbeiträge für gesetzlich Versicherte
- Senkung der Luftverkehrsteuer ab Juli 2026
- Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften