Einigung über Grundsteuerreform
Die Landesfinanzminister haben sich jetzt auf Eckpunkte für die Reform der Grundsteuer geeinigt.
Schon seit Jahren wird über die Bewertung der Grundstücke bei der Grundsteuer gestritten. Sie erfolgt auf Grundlage der Einheitswerte von 1964 in den alten Bundesländern und von 1935 in den neuen Bundesländern. Nun haben sich die Landesfinanzminister auf eine Bewertung mit dem Verkehrswert geeinigt. Aufbauten werden mit festen Kriterien schematisch angesetzt. Der Vorschlag sieht zudem eine Öffnungsklausel für die Bundesländer bei der Grundsteuermesszahl vor.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge ab 2022
- Nordrhein-Westfalen setzt auf Künstliche Intelligenz bei der Steuerveranlagung
- Einrichtung eines Arbeitszimmers ist kein Grund für einen beruflichen Umzug
- Berufliche Nutzung eines privaten Fahrzeugs trotz Dienstwagens
- Viele Eigentümer zahlen mehr Grundsteuer
- Reform der Kleinunternehmerregelung
- Lohnerhöhung nach Wegfall der Inflationsausgleichsprämie
- Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in der Schweiz?
- Arbeitsteilung in einer Freiberuflerpraxis
- Nutzung und geplante Anhebung der Pendlerpauschale