Einigung über Grundsteuerreform
Die Landesfinanzminister haben sich jetzt auf Eckpunkte für die Reform der Grundsteuer geeinigt.
Schon seit Jahren wird über die Bewertung der Grundstücke bei der Grundsteuer gestritten. Sie erfolgt auf Grundlage der Einheitswerte von 1964 in den alten Bundesländern und von 1935 in den neuen Bundesländern. Nun haben sich die Landesfinanzminister auf eine Bewertung mit dem Verkehrswert geeinigt. Aufbauten werden mit festen Kriterien schematisch angesetzt. Der Vorschlag sieht zudem eine Öffnungsklausel für die Bundesländer bei der Grundsteuermesszahl vor.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Pläne für eine große Rentenreform
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
- Einführung einer Kassenpflicht und weitere Änderungen
- Erweiterte Kürzung entfällt bei Grundstücksverkauf vor Liquidation
- Vom Erblasser nicht bewohnte Immobilie ist kein Familienheim
- Einführung der Frühstartrente