Einordnung in Größenklassen für die Betriebsprüfung
Das Bundesfinanzministerium hat die neuen Grenzwerte für die Betriebsprüfungs-Größenklassen veröffentlicht, die ab 2016 gelten werden.
Das Bundesfinanzministerium hat die ab 2016 geltenden Grenzwerte für Umsatz und Gewinn bei der für die Häufigkeit der Betriebsprüfung relevanten Einordnung in Größenklassen bekannt gegeben. Im Vergleich zur letzten, seit 2012 gültigen Tabelle wurden die Werte um rund 10 % erhöht, bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sogar um bis zu 30 %.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Frist für Antrag auf eine Verlustbescheinigung läuft ab
- Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos soll verlängert werden
- Mindestlohn und Minijobgrenze steigen 2026
- Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025
- Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen ab 2025
- Verlustrücktrag auch nach schädlichem Beteiligungserwerb möglich
- Wechsel zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung
- Aktivrentengesetz in Vorbereitung
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv