Ersatzbemessungsgrundlage bei der Grunderwerbsteuer ist verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat die Ersatzbemessungsgrundlage bei der Grunderwerbsteuer rückwirkend ab dem 1. Januar 2009 für verfassungswidrig erklärt.
Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Regelung über die Ersatzbemessungsgrundlage im Grunderwerbsteuerrecht mit dem Gleichheitssatz unvereinbar und damit verfassungswidrig ist. Der Gesetzgeber muss nun spätestens bis zum 30. Juni 2016 eine Neuregelung finden, die dann rückwirkend ab dem 1. Januar 2009 gilt. Auf bereits bestandskräftige Steuerbescheide hat das Urteil keine Auswirkungen, allerdings ergehen seit 2010 Bescheide in dieser Frage nur noch vorläufig. Für Erwerbsvorgänge bis zum 31. Dezember 2008 bleibt in jedem Fall das bisherige Recht weiter anwendbar.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen
- Neues Verfahren für Spenden an ausländische Organisationen ab 2025
- Bestattungsvorsorge ist keine außergewöhnliche Belastung
- Fiskus nimmt Influencer ins Visier
- Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf erweiterte Kürzung