Austausch von Steuerinformationen mit den Niederlanden
Deutschland wird ab 2015 mit den Niederlanden regelmäßig verschiedene steuerrelevante Informationen austauschen, insbesondere soweit es grenzüberschreitende Geschäftstätigkeiten angeht.
Deutschland und die Niederlande haben im Juli eine Vereinbarung über einen besseren Informationsaustausch der Steuerverwaltungen beider Länder geschlossen. Dabei geht es unter anderem um Verrechnungspreiszusagen, Vorabverständigungsvereinbarungen mit Drittstaaten sowie Vorbescheide zu steuerlichen Präferenzsystemen. Die Vereinbarung gilt ab dem Kalenderjahr 2015, sowie im gegenseitigen Einvernehmen auch für Informationen aus früheren Jahren.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Frist für Antrag auf eine Verlustbescheinigung läuft ab
- Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos soll verlängert werden
- Mindestlohn und Minijobgrenze steigen 2026
- Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025
- Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen ab 2025
- Verlustrücktrag auch nach schädlichem Beteiligungserwerb möglich
- Wechsel zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung
- Aktivrentengesetz in Vorbereitung
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv