Auszahlung einer Abfindung in Raten kostet Steuervorteil
Wird eine Abfindung in Raten über mehrere Jahre verteilt ausgezahlt, besteht kein Anspruch auf die Steuerermäßigung für außerordentliche Einkünfte.
Wenn in einem Jahr eine Zusammenballung von Einkünften eintritt, sieht das Steuerrecht eine Steuerermäßigung vor, um den Progressionsnachteil auszugleichen. Abfindungen werden in der Regel von dieser Vorschrift erfasst. Das gilt nach Ansicht des Bundesfinanzhofs aber nicht, wenn die Abfindung in Raten über zwei oder mehr Jahre verteilt ausgezahlt wird. Schon die verteilte Auszahlung führt dann zu einer Abmilderung der Progressionsbelastung. Im Streitfall war die Abfindung wegen der Insolvenz des Arbeitgebers nicht auf einmal ausgezahlt worden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge ab 2022
- Nordrhein-Westfalen setzt auf Künstliche Intelligenz bei der Steuerveranlagung
- Einrichtung eines Arbeitszimmers ist kein Grund für einen beruflichen Umzug
- Berufliche Nutzung eines privaten Fahrzeugs trotz Dienstwagens
- Viele Eigentümer zahlen mehr Grundsteuer
- Reform der Kleinunternehmerregelung
- Lohnerhöhung nach Wegfall der Inflationsausgleichsprämie
- Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in der Schweiz?
- Arbeitsteilung in einer Freiberuflerpraxis
- Nutzung und geplante Anhebung der Pendlerpauschale