Angemessenheit der Aufwendungen für einen Supersportwagen
Bei besonders prestigeträchtigen Objekten akzeptiert das Finanzamt oft keinen Betriebsausgabenabzug, muss aber auch bei einem Supersportwagen auch mal eine Ausnahme akzeptieren.
Das Steuerrecht verbietet unter anderem den Betriebsausgabenabzug von Aufwendungen für Jagd oder Fischerei, für Segel- und Motorjachten sowie für ähnliche Zwecke. Die Vorschrift erlaubt dem Finanzamt, vorwiegend privat motivierte Repräsentationsaufwendungen steuerlich nicht anzuerkennen. Die Ausnahme zur Regel war ein Fall beim Finanzgericht Baden-Württemberg, vor dem das Finanzamt mit einem Unternehmen aus dem Umfeld des Automobilrennsports über die Ausgaben für einen Supersportwagen stritt. Das Abzugsverbot greift nach dem Urteil hier nicht, weil nicht die Repräsentation des Unternehmens im Allgemeinen, sondern konkret seine Identifizierung mit dem Fahrzeughersteller und dessen Rennsportbereich im Vordergrund steht.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Kindergeldanspruch trotz Vollzeit-Erwerbstätigkeit
- Klarstellung zu E-Rechnung von Kleinunternehmern gefordert
- Mitteilung über ergebnislose Außenprüfung nicht anfechtbar
- Erwartetes Steueraufkommen sinkt deutlich
- Betrugsversuche im Namen des Bundeszentralamts für Steuern
- Pläne der Regierungskoalition im Steuer- und Arbeitsrecht
- Nordrhein-Westfalen setzt auf Künstliche Intelligenz bei der Steuerveranlagung
- Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge ab 2022
- Einrichtung eines Arbeitszimmers ist kein Grund für einen beruflichen Umzug
- Berufliche Nutzung eines privaten Fahrzeugs trotz Dienstwagens