Erbschaftsteuerreform erst 2016
Eigentlich wollte die Große Koalition die Neuregelung der Erbschaftsteuer noch in diesem Jahr vom Tisch kriegen, muss das Projekt jetzt aber aufs neue Jahr vertagen.
Das Bundesverfassungsgericht hat für die Neuregelung der Begünstigung von Betriebsvermögen eine Frist bis zum 30. Juni 2016 gesetzt. Seit Anfang des Jahres wird daher über die Reform der Erbschaftsteuer debattiert. Eigentlich wollte die Große Koalition noch vor dem Jahreswechsel die Gesetzesänderung verabschieden. Nach einer Expertenanhörung im Bundestag hat die Koalition aber neuen Beratungsbedarf festgestellt, womit die Reform nicht mehr vor 2016 verabschiedet werden kann.
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