Pauschbeträge für Auslandsreisen
Zum Jahreswechsel haben sich die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für Auslandsreisen bei einigen Ländern geändert.
Das Bundesfinanzministerium hat eine aktualisierte Liste der Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten veröffentlicht, die ab dem 1. Januar 2016 gilt. Soweit es die EU-Länder betrifft, haben sich nur die Werte für Schweden, Großbritannien und Irland geändert. Auch für die Schweiz gelten neue Sätze. Daneben gibt es neue Werte für China, Indien, Kanada sowie zahlreiche exotische Länder in Afrika, Südamerika und Asien.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen
- Neues Verfahren für Spenden an ausländische Organisationen ab 2025
- Bestattungsvorsorge ist keine außergewöhnliche Belastung
- Fiskus nimmt Influencer ins Visier
- Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf erweiterte Kürzung