Haustierbetreuung als haushaltsnahe Dienstleistung
Der Bundesfinanzhof hat gegen die Finanzverwaltung entschieden, dass auch die Betreuung von Haustieren eine haushaltsnahe Dienstleistung sein kann.
Gute Nachrichten für den Weihnachts- oder Winterurlaub hat der Bundesfinanzhof: Die Versorgung und Betreuung eines Haustieres kann als haushaltsnahe Dienstleistung begünstigt sein. Anders als der Fiskus sieht der Bundesfinanzhof keinen Grund, warum die Haustierbetreuung generell vom Steuerbonus ausgeschlossen sein sollte. Auch wenn der Bundesfinanzhof keine konkreten Vorgaben gemacht hat, ist damit aber nicht automatisch jede Betreuung begünstigt. Entscheidend im Streitfall war unter anderem, dass die Betreuung im Haushalt selbst stattfand, nicht in einer externen Einrichtung.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Neue Homeoffice-Regelung für Grenzpendler
- Geldgeschenk zu Ostern kann schenkungsteuerpflichtig sein
- Regelungen zum ermäßigten Steuersatz in der Gastronomie ab 2026
- Anmietung eines Stellplatzes im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
- Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Energiepreispauschale
- Neues Programm zur Förderung von Elektro- und Hybridfahrzeugen
- Sachbezugswerte für 2026
- Höhere Grundsteuer für Gewerbe in Nordrhein-Westfalen rechtswidrig
- Ermäßigte Besteuerung für Urlaubsabgeltung
- Bundesrat winkt zahlreiche Gesetze durch