Verfassungsbeschwerden gegen Alterseinkünftegesetz erfolglos
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz nicht zur Entscheidung angenommen.
Das Bundesverfassungsgericht hat drei Verfassungsbeschwerden gegen das zum 1. Januar 2005 in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz nicht zur Entscheidung angenommen. Das Gericht billigt dem Gesetzgeber bei der Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen einen weiten Gestaltungsspielraum zu. Insbesondere ist es mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar, dass Renteneinkünfte aus den verschiedenen Basisversorgungen steuerlich gleich behandelt werden, obwohl die dafür bis 2004 geleisteten Beiträge teilweise unterschiedlich steuerbegünstigt waren.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Erbfallkostenpauschale für Vermächtnisnehmer
- Neue Steuern und neue Beamtenstellen
- Herstellung einer neuen Wohnung durch Aufteilung
- Beitragsbemessungsgrenzen und Beiträge steigen 2027
- Bundesverfassungsgericht verhandelt über Erbschaftsteuer
- Betriebsausgabenabzug für Verluste durch Straftaten
- Beiträge an Schulförderverein als Schulgeldzahlung
- Tankrabatt bis Ende des Jahres
- Antragsloses Kindergeld kommt 2027
- Doppelte Haushaltsführung im Wohnmobil ist problematisch