Bundesfinanzhof gewährt vorläufigen Rechtsschutz bei Bauleistungen
Der Bundesfinanzhof hat ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit von nachträglich geänderten Umsatzsteuerbescheiden in Bauträgerfällen und hat daher die Aussetzung der Vollziehung gewährt.
Unter den Finanzgerichten ist bisher umstritten, ob die nachträgliche Festsetzung von Umsatzsteuer bei der Rückabwicklung in Bauträgerfällen verfassungsgemäß ist. Nun hat sich zum ersten Mal der Bundesfinanzhof zu der Frage geäußert und im Streitfall Aussetzung der Vollziehung gewährt. Für den Bundesfinanzhof bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit von geänderten Umsatzsteuerbescheiden. Der Beschluss lässt zwar noch keine Prognose für die endgültige Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu, aber andere betroffene Unternehmen können mit der Rückendeckung des Bundesfinanzhofs im Ernstfall nun ebenfalls auf Aussetzung der Vollziehung pochen.
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