Stellungnahme zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
Zum Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens liegt jetzt eine Stellungnahme des Bundesrats vor, in der dieser mehrere Änderungen fordert.
Der Bundesrat hat im Januar seine Stellungnahme zum Entwurf des "Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens" abgegeben. Darin fordern die Länder in insgesamt 13 Punkten Änderungen am Gesetzentwurf. Unter anderem sieht das Gesetz vor, dass Belege (Spendenquittungen, Handwerkerrechnungen etc.) nicht mehr einzureichen, sondern nur noch aufzubewahren sind. Hier fordert der Bundesrat eine Verlängerung der vorgesehenen Aufbewahrungsfrist von einem auf zwei Jahre, was bereits den Bund der Steuerzahler auf den Plan gerufen hat. Der kritisiert die Verlängerung, weil das Gesetz ursprünglich darauf abzielte, das Steuerverfahren zu vereinfachen. Die Verlängerung der Aufbewahrungsfrist stehe dem aber entgegen, weil es damit für die Steuerzahler immer schwieriger werden würde, zu beurteilen, wann welche Unterlagen entsorgt werden können.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen
- Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Zinssatzregelung im Bewertungsrecht ist verfassungskonform
- Irank-Krieg lässt Steueraufkommen einbrechen
- Erster Entwurf für das Jahressteuergesetz 2026
- Steuerfreie Entlastungsprämie ist gescheitert
- Förderung für private Elektrofahrzeuge ist gestartet
- Nutzung eines Privatwagens trotz Dienstwagens
- Reinvestitionsrücklage bei Schwesterpersonengesellschaften
- Getrennte Aufzeichnung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer