Rückwirkung von Rechnungsberichtigungen
In einem aktuellen Fall könnte der Europäische Gerichtshof gegen die Ansicht der Finanzverwaltung entscheiden, dass Rechnungsberichtigungen auch rückwirkend möglich sind.
Ob eine Rechnungsberichtigung rückwirkend erfolgen kann, ist schon lange umstritten. Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof hat nun im Schlussantrag zu einem Verfahren, das diese Frage betrifft, klar Stellung bezogen. Seiner Meinung nach verstößt die deutsche Praxis, nach der eine Rechnungsberichtigung keine Wirkung für die Vergangenheit hat, gegen EU-Recht. Das letzte Wort hat nun aber der Europäische Gerichtshof selbst.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Erbfallkostenpauschale für Vermächtnisnehmer
- Neue Steuern und neue Beamtenstellen
- Herstellung einer neuen Wohnung durch Aufteilung
- Beitragsbemessungsgrenzen und Beiträge steigen 2027
- Bundesverfassungsgericht verhandelt über Erbschaftsteuer
- Betriebsausgabenabzug für Verluste durch Straftaten
- Beiträge an Schulförderverein als Schulgeldzahlung
- Tankrabatt bis Ende des Jahres
- Antragsloses Kindergeld kommt 2027
- Doppelte Haushaltsführung im Wohnmobil ist problematisch