Steuerpläne: Privatnutzung eines Pkw
Mit den geplanten Änderungen im Steuerrecht will die Regierungskoalition auch die Pauschale für die Privatnutzung eines Pkws auf 1,5 % anheben.
Selbständige und Arbeitnehmer, die einen Firmenwagen auch privat nutzen und kein Fahrtenbuch führen, mussten bislang pauschal 1 % des Listenpreises pro Monat als Entnahme oder als geldwerten Vorteil versteuern. Gerade bei Gebrauchtwagen kamen dabei teilweise absurd hohe Pauschalbeträge zustande, da immer der Neupreis des Wagens als Grundlage für die Berechnung der Pauschale dient.

Diese Pauschale will der Bundesfinanzminister nun von 1 % auf 1,5 % des Listenpreises anheben und spricht dabei euphemistisch von einer Anpassung an die "allgemeine Kostenentwicklung", offensichtlich in der Annahme, dass eben diese Kostenentwicklung ausgerechnet die Neupreise von Pkw nicht beeinflusst. Die Führung eines Fahrtenbuchs ist allerdings auch weiterhin möglich und in bestimmten Fällen auch durchaus sinnvoll, wie das folgende Beispiel zeigt.
Beispiel: Der Geschäftsführer einer GmbH unterliegt dem Spitzensteuersatz von 48,5 % und nutzt seinen Dienstwagen mit einem Listenpreis von 35.000 Euro auch privat. Durch die Erhöhung der Pauschale auf 1,5 % pro Monat muss der Geschäftsführer jedes Jahr 1.018 Euro zusätzlich an Steuern zahlen, denn statt 350 Euro sind nun 525 Euro pro Monat pauschal zu versteuern.
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