Bagatellgrenze für Mehrwertsteuererstattung
Für die Erstattung der gezahlten Mehrwertsteuer im nichtkommerziellen Reiseverkehr soll eine Bagatellgrenze von 50 Euro eingeführt werden.
Seit die Schweizerische Nationalbank keinen Mindestwechselkurs mehr für den Franken durchsetzt, ist die Zahl der Einkaufstouristen drastisch gestiegen. Weil sich die bei der Heimfahrt oft auch für Minibeträge die Umsatzsteuer erstatten lassen, möchte der Bundesrat nun auf Initiative von Baden-Württemberg eine Bagatellgrenze für die Mehrwertsteuererstattung einführen und hat daher die Bundesregierung aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Vorgesehen ist eine Bagatellgrenze in Höhe von mindestens 50 Euro bei Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen
- Neues Verfahren für Spenden an ausländische Organisationen ab 2025
- Bestattungsvorsorge ist keine außergewöhnliche Belastung
- Fiskus nimmt Influencer ins Visier
- Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf erweiterte Kürzung
- Gewinnzuschlag bei Auflösung der Reinvestitionsrücklage verfassungskonform
- Zweites Schreiben zur E-Rechnung geplant
- Mindestlohn soll in zwei Schritten auf 14,60 Euro steigen
- Nachträgliche Vorlage der Schlussbilanz bei Umwandlungen
- Angestellte Gesellschafter einer Personengesellschaft zählen bei der Lohnsumme mit