Fahrsicherheitstraining ist umsatzsteuerpflichtig
Fahrsicherheitstrainings sind - unabhängig vom Anbieter - im Regelfall keine umsatzsteuerfreie Bildungsleistung.
In einer Kurzinformation weist das Finanzministerium Schleswig-Holstein darauf hin, dass ein Fahrsicherheitstraining, das nicht speziell der beruflichen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung dient, grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig ist. Auch wenn das Training von einer gemeinnützigen Einrichtung angeboten wird, handelt es sich nicht um eine steuerfreie Bildungsleistung.
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Weitere Informationen-
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage
- Fremdüblichkeit einer Pensionszusage auf Basis einer Entgeltumwandlung
- Steuerfreier Hinzuverdienst im Alter mit der Aktivrente
- Beitragsbemessungsgrenzen 2026
- Regulärer Steuersatz für Einkünfte aus dem Krypto-Lending
- Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit
- Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten
- Übersicht der Änderungen im Steuerrecht für 2026