Tumormeldung fürs Krebsregister keine steuerfreie Heilbehandlung
Die Vergütung eines Arztes für eine Tumormeldung an das Krebsregister ist umsatzsteuerpflichtig, weil hier keine steuerfreie Heilbehandlung vorliegt.
Meldet ein Arzt Daten an das Krebsregister und erhält er für jede Tumormeldung eine pauschale Vergütung, dann sind diese Umsätze keine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung. Dem Bundesfinanzhof genügt es nämlich für die Annahme eines therapeutischen Zwecks der Tumormeldungen nicht, dass andere Ärzte ihre Therapiemaßnahmen auf die Eintragungen im Krebsregister abstimmen können und die Datenbank der Verbesserung der medizinischen Betreuung der Patienten dient.
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