Strafen wegen verletzter Publizitätspflichten
Wer die Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses ignoriert oder die einjährige Frist versäumt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.
Selbst kleinste Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, ihren Jahresabschluss innerhalb eines Jahres nach dem Bilanzstichtag zu veröffentlichen oder zumindest beim Bundesanzeiger zu hinterlegen. Wer diese Publizitätspflicht ignoriert, muss ein Ordnungsgeld von mindestens 2.500 Euro zahlen, wenn der Jahresabschluss nicht innerhalb einer nicht verlängerbaren Nachfrist von 6 Wochen veröffentlicht oder hinterlegt wird. Wie oft das vorkommt zeigt ein aktueller Bericht des Handelsblatts. Demnach sind im letzten Jahr gegen 55.000 der rund 1,1 Millionen publizitätspflichtigen Unternehmen Ordnungsgelder von insgesamt mehr als 81 Millionen Euro festgesetzt worden. Seit Einführung der neuen Publizitätsvorschriften vor 8 Jahren ist so mehr als eine halbe Milliarde Euro zusammengekommen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Frist für Anzeigepflicht bei Änderungen am Grundbesitz
- Vorübergehende Senkung der Energiesteuer
- Rückstellungsbildung für ein Vorruhestandsmodell
- Richtiger Umsatzsteuersatz ist manchmal ein Ratespiel
- Höhere Krankenversicherungsbeiträge für gesetzlich Versicherte
- Senkung der Luftverkehrsteuer ab Juli 2026
- Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften