Neue Taxonomie für die E-Bilanz
Ab 2017 gilt die neu veröffentlichte Version der Taxonomie für die E-Bilanz, die verschiedene Änderungen und Ergänzungen enthält.
Das Bundesfinanzministerium hat die Version 6.0 der Taxonomie für die E-Bilanz veröffentlicht. Darin wurden vor allem Felder für die Wertentwicklung der Posten des Anlagevermögens ergänzt, die künftig verpflichtend sind. Außerdem gibt es Änderungen durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz. Schließlich wurden Ergänzungen für das ELBA-Projekt der deutschen Kreditwirtschaft in das Datenschema aufgenommen. Die neuen Taxonomien sind grundsätzlich für die Bilanzen der Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem 31. Dezember 2016 beginnen (Wirtschaftsjahr 2017 oder 2017/2018).
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Pläne für eine große Rentenreform
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
- Einführung einer Kassenpflicht und weitere Änderungen
- Erweiterte Kürzung entfällt bei Grundstücksverkauf vor Liquidation
- Vom Erblasser nicht bewohnte Immobilie ist kein Familienheim
- Einführung der Frühstartrente