Grundsteuerreform macht Fortschritte
Die Bundesländer nähern sich einer Einigung auf eine Grundsteuerreform, auch wenn es bis zur tatsächlichen Umsetzung wegen der notwendigen Neubewertung noch viele Jahre dauern wird.
Schon seit Jahren wird über die Bewertung der Grundstücke bei der Grundsteuer gestritten. Sie erfolgt in Westdeutschland auf Grundlage der Einheitswerte von 1964 und von 1935 in den neuen Bundesländern, weshalb der Bundesfinanzhof schon vor Jahren eine Neuregelung eingefordert hatte. Die Finanzminister der Länder haben sich auf ihrem Jahrestreffen Anfang Juni nun mehrheitlich auf ein Modell für die Reform geeinigt. Lediglich Hamburg und Bayern scheren aus der Reihe. Bayern möchte, dass die Regelung der Grundsteuer den Ländern überlassen wird. Die angedachte Reform soll aufkommensneutral sein, auch wenn im Einzelfall die Grundsteuer deutlich höher oder niedriger ausfallen kann. Weil die Neubewertung der Immobilien mit viel Aufwand verbunden ist, wird es noch Jahre dauern, bis die Grundsteuerreform abgeschlossen ist.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge ab 2022
- Nordrhein-Westfalen setzt auf Künstliche Intelligenz bei der Steuerveranlagung
- Einrichtung eines Arbeitszimmers ist kein Grund für einen beruflichen Umzug
- Berufliche Nutzung eines privaten Fahrzeugs trotz Dienstwagens
- Viele Eigentümer zahlen mehr Grundsteuer
- Reform der Kleinunternehmerregelung
- Lohnerhöhung nach Wegfall der Inflationsausgleichsprämie
- Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in der Schweiz?
- Arbeitsteilung in einer Freiberuflerpraxis
- Nutzung und geplante Anhebung der Pendlerpauschale