Verfassungsbeschwerden zu Altersvorsorgeaufwendungen
Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden zur steuerlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen nicht zur Entscheidung angenommen.
Gleich zwei Verfassungsbeschwerden zur steuerlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen. Beide Beschwerdeführer wollten Beiträge zur Rentenversicherung als vorweggenommene Werbungskosten für zukünftige Renteneinkünfte geltend machen. Das Gericht ist aber der Meinung, dass die gesetzgeberische Qualifizierung von Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben und die betragsmäßige Beschränkung des Sonderausgabenabzugs verfassungsrechtlich in Ordnung sind.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Neue Homeoffice-Regelung für Grenzpendler
- Geldgeschenk zu Ostern kann schenkungsteuerpflichtig sein
- Regelungen zum ermäßigten Steuersatz in der Gastronomie ab 2026
- Anmietung eines Stellplatzes im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
- Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Energiepreispauschale
- Neues Programm zur Förderung von Elektro- und Hybridfahrzeugen
- Sachbezugswerte für 2026
- Höhere Grundsteuer für Gewerbe in Nordrhein-Westfalen rechtswidrig
- Ermäßigte Besteuerung für Urlaubsabgeltung
- Bundesrat winkt zahlreiche Gesetze durch