Umschuldung eines Fremdwährungsdarlehens
Die Umschuldung eines Fremdwährungsdarlehens kann dazu führen, dass Wechselkursänderungen zu diesem Zeitpunkt gewinnwirksam werden.
Die Umschuldung oder Novation eines Fremdwährungsdarlehens führt dazu, dass das ursprüngliche Darlehen als getilgt gilt. Hat sich der Wechselkurs seit der Darlehensvergabe zum Vorteil des Darlehensnehmers entwickelt, führt die Umschuldung daher zu einem steuerpflichtigen Gewinn. Das gilt nach einem Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts zumindest dann, wenn das Ursprungsdarlehen nicht einfach nur verlängert wird, sondern sich die Schuldner, der Verwendungszweck oder die Darlehenswährung ändern.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
- Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
- Zurückweisung von Einsprüchen zum Solidaritätszuschlag
- Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen