Kleinunternehmerregelung für Gebrauchtwarenhändler
Gebrauchtwarenhändler, die die Differenzbesteuerung anwenden, können die Kleinunternehmerregelung beanspruchen, solange die Summe der Differenzumsätze unterhalb der Jahresumsatzgrenze von 17.500 Euro liegt.
Beim Handel mit Gebrauchtwaren ist eine Differenzbesteuerung möglich, bei der nur die Differenz aus Einkaufs- und Verkaufspreis der Umsatzsteuer unterliegt. Nach Meinung des Finanzgerichts Köln kann ein Gebrauchtwarenhändler daher die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung (kein Vorsteuerabzug und kein Ausweis von Umsatzsteuer) auch dann in Anspruch nehmen, wenn sein Gesamtumsatz über der Kleinunternehmergrenze von 17.500 Euro pro Jahr liegt. Voraussetzung sei lediglich, dass die Summe der steuerpflichtigen Differenzbeträge unterhalb der Umsatzgrenze liegt. Die gegenteilige Regelung im deutschen Recht stehe im Widerspruch zu den Vorgaben aus der EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Pläne für eine große Rentenreform
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
- Einführung einer Kassenpflicht und weitere Änderungen
- Erweiterte Kürzung entfällt bei Grundstücksverkauf vor Liquidation
- Vom Erblasser nicht bewohnte Immobilie ist kein Familienheim
- Einführung der Frühstartrente