Entschädigung für Hochspannungsleitung ist Vermietungseinnahme
Die einmalige Entschädigung für die Überspannung des Grundstücks mit einer Hochspannungsleitung ist eine steuerpflichtige Einnahme aus Vermietung und Verpachtung.
Zahlt der Stromnetzbetreiber eine einmalige Entschädigung für die Überspannung des Grundstücks mit einer Hochspannungsleitung, zählt diese Zahlung zu den steuerpflichtigen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Für das Finanzgericht Düsseldorf ändert daran weder der Umstand etwas, dass die Zahlung nur einmalig und nicht regelmäßig erfolgt, noch dass die Gebrauchsüberlassung nicht freiwillig erfolgt ist.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Frist für Antrag auf eine Verlustbescheinigung läuft ab
- Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos soll verlängert werden
- Mindestlohn und Minijobgrenze steigen 2026
- Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025
- Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen ab 2025
- Verlustrücktrag auch nach schädlichem Beteiligungserwerb möglich
- Wechsel zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung
- Aktivrentengesetz in Vorbereitung
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv