Selbstbehalt bei einer privaten Krankenversicherung
Der Selbstbehalt bei einer privaten Krankenversicherung ist nicht Teil des Versicherungsbetrags und damit nicht als Sonderausgabe abziehbar.
Wer bei der privaten Krankenversicherung einen Tarif mit Selbstbehalt wählt, kann die deswegen selbst getragenen Krankheitskosten nicht bei den Sonderausgaben steuerlich abziehen, meint der Bundesfinanzhof. Die Selbstbeteiligung ist keine Gegenleistung für die Erlangung des Versicherungsschutzes und daher allenfalls als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn die zumutbare Eigenbelastung überschritten wird.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Nachträgliche Vorlage der Schlussbilanz bei Umwandlungen
- Entgeltaufteilung bei Kombiangeboten
- Länder fordern Ausgleich für Steuerausfälle durch Wachstumsbooster
- Angestellte Gesellschafter einer Personengesellschaft zählen bei der Lohnsumme mit
- Erste Frist für Kassenmeldepflicht läuft Ende Juli aus
- Kein Vorläufigkeitsvermerk zum Soli mehr
- Voraussetzung für Erlass von Säumniszuschlägen
- Große Zahl von Immobilienverkäufen nach Fünf-Jahres-Frist
- Gefälschte ELSTER-Mails im Umlauf
- Der Wachstumsbooster kommt