Erstattung einer Monatsfahrkarte bei Auswärtstätigkeit
Die Finanzverwaltung hat erklärt, in welcher Höhe der Arbeitgeber steuerfrei Reisekosten erstatten kann, wenn der Arbeitnehmer eine privat angeschaffte Monatskarte für seine Auswärtstätigkeit nutzt.
Wenn ein Arbeitnehmer eine privat angeschaffte Monatskarte für öffentliche Verkehrsmittel auch für dienstliche Fahrten im Rahmen einer Auswärtstätigkeit nutzt, ist eine steuerfreie Erstattung von Reisekosten durch den Arbeitgeber möglich. Dafür ist jedoch ein monatlicher Nachweis der beruflichen Fahrten erforderlich. Anstelle einer Aufteilung der Kosten im Verhältnis dienstlicher zu privaten Fahrten ist aus Vereinfachungsgründen auch die Erstattung der während des Gültigkeitszeitraumes ersparten Kosten für die Einzelfahrscheine möglich, die durch die dienstliche Nutzung des Nahverkehrs entstanden wären. Die steuerfreie Erstattung ist jedoch maximal in Höhe des tatsächlichen Preises der Monatskarte möglich.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen
- Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Zinssatzregelung im Bewertungsrecht ist verfassungskonform
- Irank-Krieg lässt Steueraufkommen einbrechen
- Erster Entwurf für das Jahressteuergesetz 2026
- Steuerfreie Entlastungsprämie ist gescheitert
- Förderung für private Elektrofahrzeuge ist gestartet
- Nutzung eines Privatwagens trotz Dienstwagens
- Reinvestitionsrücklage bei Schwesterpersonengesellschaften
- Getrennte Aufzeichnung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer