Sale-and-lease-back-Geschäfte als umsatzsteuerpflichtige Gestaltung
Wenn der Hauptzweck eines Sale-and-lease-back-Geschäfts in einer bilanziellen Gestaltung liegt, handelt es sich nicht um eine umsatzsteuerfreie Kreditgewährung.
Zu Sale-and-lease-back-Geschäften hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass keine umsatzsteuerfreie Kreditgewährung vorliegt, wenn die Anschaffung beim Leasinggeber überwiegend durch ein Darlehen des Leasingnehmers finanziert wird. Diese Konstellation ist eine umsatzsteuerpflichtige Leistung des Leasinggebers, deren Schwerpunkt in der Mitwirkung an einer bilanziellen Gestaltung des Leasingnehmers liegt. Das Bundesfinanzministerium hat dieses Urteil nun in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass eingearbeitet.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Pläne für eine große Rentenreform
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
- Einführung einer Kassenpflicht und weitere Änderungen
- Erweiterte Kürzung entfällt bei Grundstücksverkauf vor Liquidation
- Vom Erblasser nicht bewohnte Immobilie ist kein Familienheim
- Einführung der Frühstartrente