Teilabzugsverbot durch verdeckte Gewinnausschüttung
Schon eine vergleichsweise geringe verdeckte Gewinnausschüttuung kann später eine Anwendung des Teilabzugsverbots für einen Veräußerungsverlust zur Folge haben.
Für Gewinne und Verluste aus der Beteiligung an einer GmbH gilt das Teileinkünfteverfahren. Das Teilabzugsverbot für einen Veräußerungsverlust kommt nur dann nicht zur Anwendung, wenn durch die Beteiligung keinerlei Einnahmen erzielt worden sind. Schon eine bestandskräftig festgestellte verdeckte Gewinnausschüttung ist aber eine solche Einnahme, hat das Finanzgericht Köln entschieden, womit das Teilabzugsverbot greift.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen
- Neues Verfahren für Spenden an ausländische Organisationen ab 2025
- Bestattungsvorsorge ist keine außergewöhnliche Belastung
- Fiskus nimmt Influencer ins Visier
- Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf erweiterte Kürzung