Zahlungen des Arbeitnehmers für Betriebskosten des Dienstwagens
Zahlungen des Arbeitnehmers für bestimmte Betriebskosten des Dienstwagens mindern auch bei der 1 %-Regelung den steuerpflichtigen geldwerten Vorteil.
Zahlt der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber für die private Nutzung des Dienstwagens ein Nutzungsentgelt, mindert sich der steuerpflichtige geldwerte Vorteil entsprechend. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs gilt das Gleiche, wenn der Arbeitnehmer statt eines pauschalen Nutzungsentgelts einzelne Kosten des Dienstwagens trägt (z.B. die Betankung), und zwar auch dann, wenn die private Nutzung nach der 1 %-Regelung ermittelt und versteuert wird. Eine Berücksichtigung der selbst getragenen Aufwendungen beim Arbeitnehmer kommt allerdings nur in Frage, wenn er den geltend gemachten Aufwand im Einzelnen umfassend darlegt und belastbar nachweist. Außerdem kann der geldwerte Vorteil maximal auf 0 Euro sinken, darüber hinausgehende Zahlungen können nicht abgezogen werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Echtzeitüberweisung und Empfängerüberprüfung im Zahlungsverkehr
- Erste Tätigkeitsstätte eines Leiharbeitnehmers
- Mindestgewinnbesteuerung ist verfassungskonform
- Erbschaftsteueraufkommen steigt auf Rekordwert
- Grunderwerbsteuer bei Gebäuden mit Solar- oder PV-Anlagen
- Trickbetrug führt nicht zu außergewöhnlicher Belastung
- E-Mails als vorzulegende Handels- und Geschäftsbriefe
- Rechnungspflichtangaben in anderen Amtssprachen der EU
- Schriftform kein Erfordernis für Betriebsausgabenabzug
- Beitragsbemessungsgrenzen sollen spürbar steigen