Vertrauensschutz nach Einigung im Verfahren beim Finanzgericht
Lässt sich das Finanzamt im Verfahren beim Finanzgericht auf eine gütliche Einigung ein, darf es nicht später einen inhaltsgleichen Steuerbescheid mit anderer rechtlicher Begründung erlassen.
Ein Streit mit dem Finanzamt beim Finanzgericht kann auch durch eine Einigung beider Seiten beigelegt werden. Wenn das Finanzamt nach einer solchen Einigung den angefochtenen Steuerbescheid zwar wie vereinbart aufhebt, anschließend aber einen inhaltsgleichen Steuerbescheid erlässt, der nur rechtlich anders begründet wird, verstößt es gegen den Grundsatz von Treu und Glauben. Der Bundesfinanzhof hat daher den zweiten Steuerbescheid kassiert und dem Kläger ein Recht auf Vertrauensschutz gewährt.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen
- Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Zinssatzregelung im Bewertungsrecht ist verfassungskonform
- Irank-Krieg lässt Steueraufkommen einbrechen
- Erster Entwurf für das Jahressteuergesetz 2026
- Steuerfreie Entlastungsprämie ist gescheitert
- Förderung für private Elektrofahrzeuge ist gestartet
- Nutzung eines Privatwagens trotz Dienstwagens
- Reinvestitionsrücklage bei Schwesterpersonengesellschaften
- Getrennte Aufzeichnung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer