Kosten für die Reise zum im Ausland lebenden Kind
Die Kosten für die Reise zum im Ausland lebenden Kind können nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden.
Eltern können die Kosten, die ihnen durch Besuchsreisen zu ihrem im Ausland lebenden Kind entstanden sind, nicht als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz meint, dass diese Kosten bereits durch den Familienleistungsausgleich ausreichend abgegolten sind, da es viele Familien gibt, in denen die minderjährigen Kinder von ihren Eltern getrennt leben - sei es nach einer Scheidung, wegen eines Internatsbesuchs oder aus anderen Gründen. Im Streitfall war die Tochter nach der erneuten Versetzung des Vaters im Ausland geblieben, um nicht erneut die Schule wechseln zu müssen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Pläne für eine große Rentenreform
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
- Einführung einer Kassenpflicht und weitere Änderungen
- Erweiterte Kürzung entfällt bei Grundstücksverkauf vor Liquidation
- Vom Erblasser nicht bewohnte Immobilie ist kein Familienheim
- Einführung der Frühstartrente