Gewinngrenze für Investitionsabzugsbetrag ist verfassungsgemäß
Die Beschränkung des Investitionsabzugsbetrags auf kleinere Betriebe über eine Gewinngrenze ist eine verfassungsrechtlich zulässige Einschränkung.
Die gesetzliche Gewinngrenze für die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags durch Betriebe, die ihren Gewinn per Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln, hält das Finanzgericht Schleswig-Holstein für verfassungsgemäß. Das Gericht meint, dass die Gewinngrenze von 100.000 Euro ein zweckmäßiges Kriterium zur Abgrenzung kleiner und mittlerer Betriebe ist, deren Förderung der Investitionsabzugsbetrag in erster Linie dienen soll. Der Gesetzgeber sei auch nicht verpflichtet, eine Staffelung zur Abmilderung von Härten vorzunehmen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Frist für Antrag auf eine Verlustbescheinigung läuft ab
- Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos soll verlängert werden
- Mindestlohn und Minijobgrenze steigen 2026
- Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025
- Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen ab 2025
- Verlustrücktrag auch nach schädlichem Beteiligungserwerb möglich
- Wechsel zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung
- Aktivrentengesetz in Vorbereitung
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv