Vermietung eines Arbeitszimmers an den Auftraggeber
Die Vermietung eines häuslichen Arbeitszimmers an den Auftraggeber kann steuerlich doppelt negative Folgen haben, wenn die Vermietung ohne den Gewerbebetrieb nicht denkbar wäre.
Wegen der gesetzlichen Abzugsbeschränkung oder aus anderen Gründen kommt es immer wieder vor, dass ein häusliches Arbeitszimmer an den Arbeitgeber oder - im Fall eines Selbstständigen - an den Auftraggeber vermietet wird. Bei einem Selbstständigen kann das laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs zur Folge haben, dass die Einkünfte aus der Vermietung an den Auftraggeber Teil der gewerblichen Einkünfte sind, wenn die Vermietung ohne den Gewerbebetrieb nicht denkbar wäre. Wenn aber keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vorliegen, kommen wieder die gesetzlichen Abzugsbeschränkungen für ein Arbeitszimmer zum Tragen. In diesem Fall erhöhen zwar die Mieteinnahmen den Gewinn, die damit verbundenen Ausgaben reduzieren ihn aber nicht zwangsläufig.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Bundestag beschließt Investitionsbooster
- Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf erweiterte Kürzung
- Gewinnzuschlag bei Auflösung der Reinvestitionsrücklage verfassungskonform
- Zweites Schreiben zur E-Rechnung geplant
- Mindestlohn soll in zwei Schritten auf 14,60 Euro steigen
- Nachträgliche Vorlage der Schlussbilanz bei Umwandlungen
- Angestellte Gesellschafter einer Personengesellschaft zählen bei der Lohnsumme mit
- Entgeltaufteilung bei Kombiangeboten
- Länder fordern Ausgleich für Steuerausfälle durch Wachstumsbooster
- Erste Frist für Kassenmeldepflicht läuft Ende Juli aus