Alleinerziehende haben keinen Anspruch auf Splittingtarif
Es ist verfassungsgemäß, dass Alleinerziehende Eltern keinen Anspruch auf den Splittingtarif haben.
Die Besteuerung einer alleinerziehenden Mutter nach dem Grundtarif ist verfassungsgemäß. Den Bundesfinanzhof konnte keines der Argumente, das die verwitwete Mutter vorbrachte, davon überzeugen, dass auch Alleinerziehende Anspruch auf den Splittingtarif haben sollten. Weder der Schutz der Familie noch das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit würden den Anspruch rechtfertigen, meinen die Richter.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge ab 2022
- Nordrhein-Westfalen setzt auf Künstliche Intelligenz bei der Steuerveranlagung
- Einrichtung eines Arbeitszimmers ist kein Grund für einen beruflichen Umzug
- Berufliche Nutzung eines privaten Fahrzeugs trotz Dienstwagens
- Viele Eigentümer zahlen mehr Grundsteuer
- Reform der Kleinunternehmerregelung
- Lohnerhöhung nach Wegfall der Inflationsausgleichsprämie
- Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in der Schweiz?
- Arbeitsteilung in einer Freiberuflerpraxis
- Nutzung und geplante Anhebung der Pendlerpauschale