Goldfinger-Modell ist legitim
Der Bundesfinanzhof hat das als Goldfinger-Modell bekannt gewordene Steuersparmodell mit dem Handel von Gold als legitim eingestuft.
Beim Goldfinger-Steuersparmodell gründeten Steuerzahler in Großbritannien eine Gesellschaft und nahmen den kreditfinanzierten Handel mit Gold auf. Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass dieses Modell bis zu einer gesetzlichen Änderung, die das Modell aushebeln sollte, ein legitimer Gewerbebetrieb war. Damit wirken sich die Anschaffungskosten für das Gold für die Anleger vorübergehend (Inlandsfall) oder dauerhaft (Auslandsfall) steuermindernd aus.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage