Goldfinger-Modell ist legitim
Der Bundesfinanzhof hat das als Goldfinger-Modell bekannt gewordene Steuersparmodell mit dem Handel von Gold als legitim eingestuft.
Beim Goldfinger-Steuersparmodell gründeten Steuerzahler in Großbritannien eine Gesellschaft und nahmen den kreditfinanzierten Handel mit Gold auf. Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass dieses Modell bis zu einer gesetzlichen Änderung, die das Modell aushebeln sollte, ein legitimer Gewerbebetrieb war. Damit wirken sich die Anschaffungskosten für das Gold für die Anleger vorübergehend (Inlandsfall) oder dauerhaft (Auslandsfall) steuermindernd aus.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Pläne für eine große Rentenreform
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
- Einführung einer Kassenpflicht und weitere Änderungen
- Erweiterte Kürzung entfällt bei Grundstücksverkauf vor Liquidation
- Vom Erblasser nicht bewohnte Immobilie ist kein Familienheim
- Einführung der Frühstartrente