Hilfe für Landwirte und Winzer bei Bewältigung der Frostschäden
Winzern sowie Land- und Forstwirten in Hessen greift die Finanzverwaltung mit verschiedenen Erleichterungen unter die Arme, um bei der Bewältigung von Frostschäden zu helfen.
Hessens Bauern bekommen steuerliche Erleichterungen zur Bewältigung von Frostschäden. Insbesondere können die Betroffenen bis zum 31. Juli 2017 Anträge auf Stundung der bis dahin fälligen Steuern sowie Anträge auf Anpassung der Steuervorauszahlungen stellen. Auf Stundungszinsen sollen die Finanzämter nach einem Erlass des Landesfinanzministeriums in der Regel verzichten. Außerdem kommt bei einer Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen ein Erlass der Einkommensteuer in Betracht. Versicherungsleistungen für Ernteausfälle müssen bei buchführenden Land- und Forstwirten erst in dem Wirtschaftsjahr steuerlich erfasst werden, in dem die vernichtete oder geschädigte Ernte angefallen wäre.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Pläne für eine große Rentenreform
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
- Einführung einer Kassenpflicht und weitere Änderungen
- Erweiterte Kürzung entfällt bei Grundstücksverkauf vor Liquidation
- Vom Erblasser nicht bewohnte Immobilie ist kein Familienheim
- Einführung der Frühstartrente