Voraussichtliche Sachbezugswerte für 2018 stehen fest
Zum ersten Mal seit mehreren Jahren werden zum kommenden Jahreswechsel voraussichtlich sowohl die Sachbezugswerte für Mahlzeiten als auch der Sachbezugswert für eine freie Unterkunft erhöht.
Aus dem jetzt von der Bundesregierung veröffentlichten Entwurf für die Sozialversicherungsentgeltverordnung 2018 ergeben sich die voraussichtlichen Sachbezugswerte für das kommende Jahr. Erstmals seit mehreren Jahren wird sowohl der Wert für freie Unterkunft als auch der Wert für Mahlzeiten angehoben. Laut dem Entwurf betragen die Sachbezugswerte 2018 bundeseinheitlich
-
für eine freie Unterkunft monatlich 226 Euro oder täglich 7,53 Euro;
-
für Verpflegung monatlich 246 Euro, kalendertäglich 8,20 Euro, davon entfallen 1,73 Euro auf ein Frühstück und je 3,23 Euro auf Mittag- oder Abendessen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage