Insolvenzgeldumlage sinkt 2018 auf 0,06 %
Durch die nach wie vor sehr gute Konjunktur sinkt die Insolvenzgeldumlage im kommenden Jahr um 0,03 % auf dann 0,06 %.
Der Anspruch der Arbeitnehmer auf Insolvenzgeld wird durch eine von den Arbeitgebern getragene Umlage finanziert. Diese Insolvenzgeldumlage beträgt regulär 0,15 % des Arbeitslohns, wird aber jährlich in Abhängigkeit von den Einnahmen und der Entwicklung der Rücklagen angepasst. Die gute Konjunktur führt dazu, dass die Insolvenzgeldumlage im kommenden Jahr weiter sinken kann. Für 2017 liegt die Umlage noch bei 0,09 %, doch der Bundesrat hat jetzt einen Umlagesatz von 0,06 % für 2018 beschlossen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen
- Neues Verfahren für Spenden an ausländische Organisationen ab 2025
- Bestattungsvorsorge ist keine außergewöhnliche Belastung
- Fiskus nimmt Influencer ins Visier
- Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf erweiterte Kürzung