Verlust aus dem Verkauf wertloser Aktien
Auch die Übertragung wertloser Aktien ohne Gegenleistung zwischen fremden Dritten gilt als verlustrealisierende entgeltliche Anteilsübertragung.
Nur weil ein Aktienpaket wertlos geworden ist, führt das noch nicht zu einem steuerlich berücksichtigungsfähigen Verlust. Erst die entgeltliche Veräußerung der Aktien oder die Auflösung der Aktiengesellschaft löst einen solchen Verlust aus. Das Finanzgericht München hat nun entschieden, dass eine entgeltliche Anteilsübertragung auch dann vorliegt, wenn die Aktien ohne Gegenleistung zwischen fremden Dritten übertragen werden. Das gilt selbst dann, wenn der Verkäufer im Gegenzug wertlos gewordene Aktien des Käufers erwirbt.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen
- Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Zinssatzregelung im Bewertungsrecht ist verfassungskonform
- Irank-Krieg lässt Steueraufkommen einbrechen
- Erster Entwurf für das Jahressteuergesetz 2026
- Steuerfreie Entlastungsprämie ist gescheitert
- Förderung für private Elektrofahrzeuge ist gestartet
- Nutzung eines Privatwagens trotz Dienstwagens
- Reinvestitionsrücklage bei Schwesterpersonengesellschaften
- Getrennte Aufzeichnung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer