Übertragung des Zeitwertkonto-Guthabens auf neuen Arbeitgeber
Das Guthaben auf einem Zeitwertkonto kann steuerfrei auf einen neuen Arbeitgeber übertragen werden, denn erst die spätere Auszahlung ist steuerpflichtiger Arbeitslohn.
Gleich mehrere Fragen zu Zeitwertkonten hat das Finanzgericht Baden-Württemberg beantwortet. Nach dem Urteil kann das Guthaben auf einem Zeitwertkonto steuerfrei auf einen neuen Arbeitgeber übertragen werden, weil der neue Arbeitgeber die Verpflichtungen des bisherigen Arbeitgebers übernimmt und dem Arbeitnehmer kein Vermögensvorteil zufließt. Weiterhin hat das Gericht entschieden, dass nicht die Gutschrift auf dem Konto steuerpflichtiger Arbeitslohn ist, sondern erst die Auszahlung. Schließlich hat das Gericht noch festgestellt, dass Zinsen als Arbeitslohn und nicht als Einkünfte aus Kapitalvermögen steuerpflichtig sind, wenn das Guthaben auf dem Zeitwertkonto verzinst wird.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Nachträgliche Vorlage der Schlussbilanz bei Umwandlungen
- Entgeltaufteilung bei Kombiangeboten
- Länder fordern Ausgleich für Steuerausfälle durch Wachstumsbooster
- Angestellte Gesellschafter einer Personengesellschaft zählen bei der Lohnsumme mit
- Erste Frist für Kassenmeldepflicht läuft Ende Juli aus
- Kein Vorläufigkeitsvermerk zum Soli mehr
- Voraussetzung für Erlass von Säumniszuschlägen
- Große Zahl von Immobilienverkäufen nach Fünf-Jahres-Frist
- Gefälschte ELSTER-Mails im Umlauf
- Der Wachstumsbooster kommt