Sachbezugswerte für 2018
Die Sachbezugswerte für freie oder vergünstigte Mahlzeiten und Unterkunft werden jedes Jahr an die steigenden Lebenshaltungskosten angepasst.
Der Bundesrat hat im November 2017 die neuen Sachbezugswerte für das Jahr 2018 beschlossen. Erstmals seit mehreren Jahren wird sowohl der Wert für eine freie Unterkunft als auch der Wert für Mahlzeiten angehoben. Die Sachbezugswerte betragen in 2018 bundeseinheitlich
-
für eine freie Unterkunft monatlich 226 Euro oder täglich 7,53 Euro;
für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten kalendertäglich 8,20 Euro (2017: 8,04 Euro), davon entfallen 1,73 Euro auf ein Frühstück und je 3,23 Euro auf ein Mittag- oder Abendessen. Der monatliche Sachbezugswert beträgt 246 Euro (bisher 241 Euro; Frühstück 52 statt 51 Euro, Mittag- und Abendessen 97 statt 95 Euro).
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
- Frist für Antrag auf eine Verlustbescheinigung läuft ab
- Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos soll verlängert werden
- Mindestlohn und Minijobgrenze steigen 2026
- Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025
- Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen ab 2025
- Verlustrücktrag auch nach schädlichem Beteiligungserwerb möglich
- Wechsel zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung
- Aktivrentengesetz in Vorbereitung
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung